Weiterbildung

SWISS PLASTIC SURGERY ist dafür verantwortlich, die Ziele der Weiterbildung festzulegen, sie zu überprüfen und an die FMH zu senden, welche die Weiterbildung zertifiziert.
 

Die Weiterbildung in Plastischer, Rekonstruktiver und Ästhetischer Chirurgie umfasst:

  • Arbeit über einen Zeitraum von mindestens 6 Jahren als Assistenzärzt:in oder Oberärzt:in im Bereich der plastischen Chirurgie,
  • das Bestehen bestimmter schriftlicher und mündlicher Prüfungen,
  • die Erfüllung eines festgelegten Operationskatalogs
     

Anforderungen an die Arbeit

  • Insgesamt mindestens 6 Jahre Arbeit als Assistenzärzt:in oder Oberärzt:in, die sich wie folgt aufteilt:
    • Mindestens 2 Jahre in einer Abteilung für allgemeine Chirurgie
    • Mindestens 4 Jahre in einer Abteilung für plastische Chirurgie oder einer ähnlichen Disziplin

Die Ausbildung muss in vom SIWF anerkannten Einrichtungen erfolgen.
 

Anforderungen an den Operationskatalog

  • Eine genaue und festgelegte Anzahl von Interventionen und Operationen und muss von den ausbildenden Fachpersonen durchgeführt, kontrolliert und unterschrieben werden.


Anforderungen an die Prüfungen

  • Basisexamen in allgemeiner Chirurgie
  • Europäisches Examen, das von der EBOPRAS organisiert wird. (Die Fachgesellschaft hat kein schweizerisches Examen eingeführt. Die  Kandidaten:innen legen deshalb das europäische Examen ab).


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