Rechte und Pflichten der Patienten:innen

Die Rechte und Pflichten der Patienten:innen in der Plastischen Chirurgie werden in der Standesordnung der FMH sowie im Codex von SWISS PLASTIC SURGERY geregelt.

 

Die Standesordnung der FMH

Das Verhalten jedes Mitglieds von SWISS PLASTIC SURGERY soll der Berufsethik entsprechen, die der Arztberuf erfordert. Grundlage dafür ist die Standesordnung der FMH. Diese regelt das Verhalten des:der Ärzt:in gegenüber Patienten:innen, Kollegen;innen, anderen Partner:innen im Gesundheitswesen sowie der Öffentlichkeit.

 

Der Codex von SWISS PLASTIC SURGERY

Über die ethischen Grundlagen der FMH hinaus hat die SWISS PLASTIC SURGERY interne Richtlinien (Codex) erlassen. Informationspflicht ist beidseitig.

  • Der:die Chirurg:in muss den:die Patienten:in über den Eingriff, das geplante Verfahren, die Alternativen, die Risiken und die Komplikationen informieren.
     
  • Der:die Patient:in muss den:die Ärzt:in über den geistigen und körperlichen Zustand, die Krankengeschichte und eine eventuell bestehende medikamentöse Behandlung informieren.
     
  • Das gegenseitige Vertrauen, das zwischen einem:einer Patienten:in und dem:der Ärzt:in entsteht, ist von grösster Bedeutung. Der:die Patient:in soll sich wohl und sicher fühlen, um alle aufkommenden Fragen zu stellen und die Erwartungen an die Behandlung so gut wie möglich zu erklären.
     
  • Vor jedem Eingriff müssen der:die Patient:in und der:die Chirurg:in eine Einverständniserklärung unterschreiben. Darin wird bestätigt, dass diese Aufklärungsphase stattgefunden hat.